Erzieher Voraussetzungen
Wer Erzieher werden möchte, muss zunächst die Voraussetzungen für die Aufnahme an einer entsprechenden Fachschule erfüllen, um die schulische Ausbildung beginnen zu können. Der erste Schritt zum Erzieherberuf führt demnach über die Zugangsbedingungen, die von Bundesland zu Bundesland variieren können.
Die unterschiedlichen Aufnahmekriterien an den Erzieherschulen ergeben sich dadurch, dass es sich um eine landesrechtlich geregelte Ausbildung handelt und es so jedem Bundesland obliegt, festzulegen, unter welchen formalen Bedingungen die Zulassung zur Erzieherausbildung erfolgen kann.
Für angehende Erzieherinnen sind daher die Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes maßgebend. Gleichzeitig muss man beachten, dass die verschiedenen Bildungseinrichtungen eigene Auswahlverfahren einsetzen und somit zusätzlich zu den landesrechtlich definierten Voraussetzungen noch weitere Aufnahmebedingungen bestehen können.
Aus diesem Grund ist es wichtig, sich frühzeitig zu informieren und sich an den Schulen zu informieren, die man für das Fernstudium Erzieher in Betracht zieht.
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Formale Voraussetzungen für Erzieher
Fachakademien und Fachschulen, die zum Berufsabschluss als staatlich anerkannte/r Erzieher/in führen, setzen üblicherweise einen ersten einschlägigen Berufsabschluss voraus.
So müssen angehende Erzieher eine abgeschlossene Ausbildung beispielsweise als Altenpfleger, Kinderpfleger, Erziehungshelfer, Familienpfleger oder Gesundheits- und Krankenpfleger vorweisen können. Zusätzlich wird gegebenenfalls noch eine entsprechende Berufspraxis verlangt. Für all diejenigen, die mit keiner entsprechenden ersten Berufsausbildung dienen können und eine Ausbildung als Erzieherin in Angriff nehmen möchten, besteht zum Teil die Möglichkeit, ohne eine solche an einer Fachschule aufgenommen zu werden, sofern sie zumindest eine einschlägige praktische Tätigkeit im sozialen Bereich nachweisen können.
Diese Option besteht allerdings nur für Bewerber, die über die Hochschulreife beziehungsweise Fachhochschulreife verfügen. Als praktische Tätigkeit im sozialen Bereich kann mitunter auch ein Freiwilliges Soziales Jahr, Zivildienst oder Ersatzdienst anerkannt werden.
In einigen Bundesländern werden zudem Kindererziehungszeiten ebenfalls angerechnet. Da die Aufnahmebedingungen von Bundesland zu Bundesland variieren, ist es im Zuge der Recherche besonders wichtig, sich auf die Zulassungsbedingungen für das richtige Bundesland zu konzentrieren.
Darüber hinaus können möglicherweise noch ein Führungszeugnis sowie ein ärztliches Attest als Bescheinigung der gesundheitlichen Eignung verlangt werden. Wer die Ausbildung als Erzieherin an einer konfessionellen Schule absolvieren will, muss zudem gegebenenfalls noch eine entsprechende Religionszugehörigkeit beispielsweise anhand eines Taufnachweises belegen.
Persönliche Voraussetzungen für angehende Erzieher
Freude an kreativ-gestalterischen Tätigkeiten, ein gewisses Organisationsgeschick, Interesse an sozial-beratenden Tätigkeiten, Einfühlungsvermögen, Konfliktfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Kontaktbereitschaft, psychische Belastbarkeit und pädagogisches Geschick bilden die wesentlichen persönlichen Anforderungen, die im Allgemeinen für den Beruf des Erziehers gelten.